Abteilung 5 - Bürgerservice, Standesamt, Einwohnermeldeamt

Hauptwohnung


Kurzinformationen

 

An-, Um- und Abmeldungen nach dem neuen Bundesmeldegesetz (ab 01.11.2015)

 

Bei Anmeldungen in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin und Ummeldungen (Umzug innerhalb der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin) empfehlen wir Ihnen, sich vorab zu informieren, um Ihnen unnötige Wege zu ersparen. Ihre Ausweisdokumente (Personalausweis und/oder Reisepass) sind zur Aktualisierung mit vorzulegen.

Abmeldungen sind nur noch in wenigen Fällen notwendig und können auch schriftlich erfolgen. Sollten Sie weitere Fragen haben zu Ihrer An-, Um- oder Abmeldung, rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gern!

 


Beschreibung

 

Anmeldung

Herzlich Willkommen in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin!

 

Für die Anmeldung benötigen wir:

  • Ihren Personalausweis und/oder Reisepass

  • den Vordruck "Wohnungsgeberbestätigung" (seit dem 1.11.2015)

  • den Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde"

 

Kommen Sie persönlich ins Bürgerbüro müssen Sie den Vordruck „Anmeldung bei der Meldebehörde“ nicht vorher ausfüllen. Die Daten werden direkt in Ihrem Beisein erfasst.

 

Meldeschein Anmeldung inklusive Hinweise (ab 1.11.2015) (Link)

 

Anmeldung

(erforderlich bei mehreren Wohnungen, gegebenenfalls bei nicht angemeldeten Familienangehörigen und Widerspruch gegen oder Einwilligung zur Datenübermittlung)

Bei der Anmeldung in der Meldebehörde muss eine vom Wohnungsgeber /-eigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird. Die Vorlage des Mietvertrages reicht leider nicht aus!

Wohnungsgeberbestätigung s.u,

Sie sollten sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in Ihre neue Wohnung im Bürgerbüro anmelden. Eine Anmeldung vor dem Einzug in Ihre neue Wohnung ist nicht möglich. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich vertreten lassen.

Gebühren werden für die Anmeldung nicht erhoben.

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Ummeldung

Sie ziehen innerhalb von Rüdersdorf bei Berlin bzw. innerhalb unserer Ortsteile um?

Für die Ummeldung benötigen wir:

  • Ihren Personalausweis und/oder Reisepass

  • den Vordruck "Wohnungsgeberbestätigung"

  • den Vordruck "Anmeldung bei der Meldebehörde"

Kommen Sie persönlich ins Bürgerbüro, müssen Sie den Vordruck „Anmeldung bei der Meldebehörde“ nicht vorher ausfüllen. Die Daten werden direkt in Ihrem Beisein erfasst. Den Meldeschein erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin.

Anmeldung

(erforderlich bei mehreren Wohnungen, gegebenenfalls bei nicht angemeldeten Familienangehörigen und Widerspruch gegen oder Einwilligung zur Datenübermittlung)

Bei der Anmeldung in der Meldebehörde muss eine vom Wohnungsgeber / -eigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird. Die Vorlage des Mietvertrages reicht leider nicht aus!

Wohnungsgeberbestätigung s.u.

Sie sollten sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug im  Bürgerbüro anmelden. Eine Anmeldung vor dem Einzug in Ihre neue Wohnung ist nicht möglich. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.

Gebühren werden für die Ummeldung nicht erhoben.

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Abmeldung

Leider ziehen Sie aus Rüdersdorf bei Berlin weg?

Eine Abmeldung  ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, beispielsweise bei einem Wegzug ins Ausland.

Für die Abmeldung benötigen wir:

  • den Vordruck "Abmeldung bei der Meldebehörde"

  • den Vordruck "Wohnungsgeberbestätigung" ab dem 1. November 2015

Meldeschein Abmeldung  (folgt)

Wohnungsgeberbestätigung s.u.

Sie erhalten den Meldeschein auch direkt bei uns im Bürgerbüro.

Bei der Abmeldung muss eine vom Wohnungsgeber / -eigentümer ausgestellte Bescheinigung in der Meldebehörde vorgelegt werden, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen, mit der der Auszug aus der abzumeldenden Wohnung bestätigt wird.

Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Rüdersdorf bei Berlin. Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Den Meldeschein können Sie uns auch per Post schicken an:

Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

Bürgerbüro

Hans-Striegelski-Str. 5

15562 Rüdersdorf bei Berlin

Gebühren werden für die Abmeldung nicht erhoben.

 


Rechtsgrundlagen

 

Bundesmeldegesetz

 


Weiterführendes

 

Datenschutz-Information gemäß Art 13 DSGVO

Das EU-Parlament hat Anfang 2016 die EU-Datenschutzgrund-Verordnung (EU-DSGVO) beschlossen. Damit hat es einen vierjährigen Gesetzgebungs-Prozess zum Abschluss gebracht. Am 25. Mai 2016 trat die EU-DSGVO in Kraft und muss innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt werden.  

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/4/4/9/6/0/3/meldepflichtige_personen.pdf

 


Ansprechpartner

Herr Reimer
Telefon (033638) 85-119

Frau Suerland
Telefon (033638) 85-118


Formulare

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