Abteilung 4 - Ordnungsamt

Reisegewerbeangelegenheiten


Kurzinformationen

Eine Reisegewerbekarte wird für das Betreiben eines Reisegewerbes benötigt. Sie ist eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde nach § 55 der Gewerbeordnung.


Beschreibung

Einer Reisegewerbekarte bedarf nicht, wer

 


Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung § 55a


Ansprechpartner

Frau Vietz
Telefon (033638) 85-450


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).