Abteilung 5 - Bürgerservice, Standesamt, Einwohnermeldeamt

Melderegister, Auskunft erteilen


Kurzinformationen

 

Melderegisterauskünfte können an Bürger, Behörden oder Firmen zu namentlich bezeichneten Personen erteilt werden. Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Melderegister. Das aktuelle Melderegister enthält alle Daten von Einwohnern, die gegenwärtig in der Gemeinde gemeldet sind und Einwohner, die nicht länger als fünf Jahre verzogen bzw. verstorben sind.

 


Beschreibung

 

Das historische Melderegister enthält alle Daten von Einwohnern, die länger als fünf Jahre verzogen bzw. verstorben sind. Anfragen über Einwohner, die länger als 50 Jahre verstorben bzw. verzogen sind, sind beim Stadtarchiv zu stellen. Nur wenn ein ausdrückliches Ersuchen des/der Antragstellers/in vorliegt, wird auch geprüft, ob die Person in dem archivierten Datenbestand zu ermitteln ist.

 

Einfache Melderegisterauskunft und erweiterte Melderegisterauskunft sind möglich.

Bei einer einfachen Melderegisterauskunft dürfen mitgeteilt werden:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. gegenwärtige Anschriften
5. die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist.

Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft darf zusätzlich mitgeteilt werden:
1. Tag und Ort der Geburt
2. frühere Vor- und Familiennamen
3. Familienstand beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
3a. Vor- und Familiennamen sowie Anschriften des Eheghatten oder Lebenspartners
4. Staatsangehörigkeiten
5. frühere Anschriften
6. Tag des Ein- und Auszugs
7. gesetzlicher Vertreter
8. Sterbetag und -ort

Voraussetzung sind
- die gesuchte Person muss in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin gemeldet oder gemeldet gewesen sein,
- die Angaben zur gesuchten Person müssen den Bezug nur auf eine Person zulassen,
- Im Falle der erweiterten Melderegisterauskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen sein.

 


Rechtsgrundlagen

 

Bundesmeldegesetz

 


Notwendige Unterlagen

 

bei persönlicher Vorsprache:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

 

beim schriftlichen Auskunftsersuchen:

  • Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister
  • Verrechnungsscheck oder Bankeinzugsermächtigung

 


Gebühren

 

Die von Ihnen erbetene Melderegisterauskunft ist gebührenpflichtig. Eine Bearbeitung kann nur gegen Vorkasse erfolgen. Die Gebühren werden je gesuchte Person erhoben.

 

  • einfache Auskunft: 10,00 €
  • erweiterte Auskunft: 12,00 €. Für diese Auskunft ist ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft zu  machen.
  • Auskunft mit größerem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskünfte): 9,00 - 17,00 €

 


Ansprechpartner

Herr Reimer
Telefon (033638) 85-119

Frau Suerland
Telefon (033638) 85-118