Reisepass


Kurzinformationen

 

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Die Beantragung ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung möglich. Ein Reisepass wird bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr für 10 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Für Vielreisende wird ein Reisepass mit 48 Seiten angeboten.

 

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die über eine Auslandsgrenze aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes ausreisen oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen. Der Passpflicht wird durch Vorlage eines Passes der Bundesrepublik Deutschland, in besonderen Fällen durch Vorlage eines vorläufigen Passes der Bundesrepublik Deutschland genügt.
 
Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrer Pässe nachgewiesen wird. 

Der Pass darf nur Deutschen ausgestellt werden. Er ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

 


Beschreibung

 

Am 01.11.2007 wurde der elektronische Reisepass (ePass) der zweiten Generation eingeführt. Was hat sich geändert?

 

In der Regel darf jeder nur einen Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass besitzen. In begründeten Ausnahmefällen kann man zwei Pässe besitzen, wovon der zweite jedoch nur 5 Jahre gültig ist. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern ist seit dem 01.November 2007 nicht mehr zulässig. Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich, es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.

Ein Pass kann in begründeten Fällen versagt werden. Bei der Antragstellung dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Der Passinhaber ist verpflichtet, den Verlust und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses der Passbehörde, in deren Zuständigkeit er meldebehördlich registriert ist, unverzüglich anzuzeigen. Wenn der neue Pass gegen Unterschrift abgeholt wird, ist ein im Besitz befindlicher alter Pass abzugeben. Sie können Ihren alten Pass unter Umständen auch behalten, dazu ist er aber vorzulegen und ungültig zu machen.

Ein vorläufiger Reisepass kann nur im Ausnahmefall ausgestellt werden, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Express-Passes nicht mehr ausreicht. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.

 


Rechtsgrundlagen

 

 


Notwendige Unterlagen

 

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im automatisierten Verfahren durch Mitarbeiter im Bürgerbüro erstellt und zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.

 


Fristen

 

Die Anträge werden zur Herstellung der Dokumente an die Bundesdruckerei weitergeleitet, die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3-4 Wochen. Vor Urlaubs- und Ferienzeiten ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen. Ist die Aushändigung eines Reisepasses nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch möglich, ist der Reisepass im Expressverfahren zu beantragen (Herstellungsdauer durch die Bundesdruckerei: höchstens 72 Stunden).

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in glaubhaft gemachten Notfällen möglich, wenn er innerhalb von 72 Stunden benötigt wird. Die Mitarbeiter können sich dafür geeignete Unterlagen vorlegen lassen, z. B. Flugtickets, Hotelbuchungen, Einladungen etc.

Beim vorläufigen Reisepass ist zu beachten, nicht alle Länder erkennen den Pass an. Weitere Informationen finden sie beim Auswärtigen Amt.

 

Gültigkeit:

 


Gebühren


Weiterführendes

 

www.ePass.de

 

Datenschutz-Information gemäß Art 13 DSGVO

Das EU-Parlament hat Anfang 2016 die EU-Datenschutzgrund-Verordnung (EU-DSGVO) beschlossen. Damit hat es einen vierjährigen Gesetzgebungs-Prozess zum Abschluss gebracht. Am 25. Mai 2016 trat die EU-DSGVO in Kraft und muss innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt werden.  

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/4/4/9/6/0/3/inhaber_von_paessen.pdf

 


Ansprechpartner

Herr Reimer
Telefon (033638) 85-119

Frau Suerland
Telefon (033638) 85-118


Formulare

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