Abteilung 4 - Ordnungsamt

Sammlungen, Lotterien, Ausspielungen


Kurzinformationen

Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat. Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der verlierende Teil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel- oder einer Wettschuld dem gewinnenden Teil gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für ein Schuldanerkenntnis.

Ein Lotterievertrag oder ein Ausspielvertrag ist verbindlich, wenn die Lotterie oder die Ausspielung staatlich genehmigt ist. Anwendung.


Antragstellung auf Erlaubnis, wenn die Veranstaltung innerhalb der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin statt findet, ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Gemeinde und dem für den Veranstalter zuständigen Finanzamt unter Angabe des Spielkapitals und der Dauer der Lotterie oder Ausspielung schriftlich anzuzeigen. Insbesondere sind die Anschrift des Veranstalters, der Ort und der Zeitraum der Veranstaltung, die Zahl der Lose und der Lospreise mitzuteilen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis (Unterlagen/Angaben) 1. Benennung der für die Durchführung der Veranstaltung verantwortlichen Person (bei Vereinen ist der Freistellungsbescheid der zuständigen Finanzamtes erforderlich, ggf. die Satzung des Vereins) 2. Genauer Standort der Veranstlatung (Ort und Gebiet, Straßenangabe) 3. Zeitraum der Veranstaltung (Zeitangabe des Losverkaufs und Gewinnermittlung) - Ziehungslotterie: Gewinner werden Absatz der Lose oder Spielscheine durch einen besonderen Ziehungsvorgang ermittelt. - Losbrieflotterie: sofortiger Gewinnbescheid 4. werden Eintrittsgelder von den Besuchern verlangt? 5. die Verwendung des Ertrages / Reinerlöses (konkrete Bezeichnung für die Verwendung des zu erwartenden Ertrages/Reinerlös, gemeinnütziger Zweck) 6. Verteilungsplan, aus dem sich die Höhe des Spielkapitals, prozentual aufgeteilt in Gewinnsumme, Unkosten und Reinertrag ergibt. (der Ertrag muss mindestens ein Viertel der Spielkapitals betragen) 7. einen Spielplan, welcher den Spielbetrieb im allgemeinden regelt und Bedingungen enthält, wie eine Mehrzahl von Personen die Möglichkeit der Teilnahme am Gewinnspiel erhalten (Anzahl der Lose insgesamt und Preis des Loses, Anzahl der Gewinnlose) 8. einen Gewinnplan, der jeden einzelnen Gewinn nach besonderen Merkmalen (Größe, Typ) und Wert aufführt (der Wert des kleinsten Gewinns darf den Preis des Loses nicht unterschreiten) 9. Antrag auf Gebührenbefreiung 10. Muster des Loses vor Druck


Ansprechpartner

Frau Vietz
Telefon (033638) 85-450