Fundsachen, abgeben


Kurzinformationen

 

Der Finder muss persönlich im Fundbüro erscheinen, weil bei Annahme einer Fundsache eine Fundanzeige (Formblatt) mit den Personalien des Finders und einer Beschreibung der Fundsache aufgenommen werden muss.

 

 
Die Abgabe der Fundsache kann auch durch einen Dritten mittels Vollmacht erfolgen.

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Eigentumsnachweise bei verlorenen Sachen oder Tieren

 

Vollmacht bei Abholung durch Dritte. Nachweis über das Eigentum an der verlorenen Sache

 


Gebühren

Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI)