Fundsachen, abgeben
Kurzinformationen
- Entgegennahme von Verlustanzeigen
- Verwahrung und Herausgabe von Fundsachen
- Unterbringung von Fundtieren
Der Finder muss persönlich im Fundbüro erscheinen, weil bei Annahme einer Fundsache eine Fundanzeige (Formblatt) mit den Personalien des Finders und einer Beschreibung der Fundsache aufgenommen werden muss.
Die Abgabe der Fundsache kann auch durch einen Dritten mittels Vollmacht erfolgen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Eigentumsnachweise bei verlorenen Sachen oder Tieren
Vollmacht bei Abholung durch Dritte. Nachweis über das Eigentum an der verlorenen Sache