Gewerbe, anmelden


Kurzinformationen

Anzeige (=Anmeldung) des Beginns eines stehenden Gewerbes.

 

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies anzeigen.
Anzeigepflichtig sind natürliche Personen (Einzelunternehmen, Personen­gesellschaften) und juristische Personen (z.B. AG, GmbH, Genossenschaft u.a.).
Bei persönlicher Erstattung der Anzeige wird die Identität des Anzeigenden anhand seiner Personaldokumente (Personalausweis oder Reisepass) überprüft. 
Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis seiner Vollmacht erforderlich.
Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn dafür noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung bei der Handwerkskammer notwendig ist. 
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 14 Abs. 1 bis 3 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.


Beschreibung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Anzuzeigen sind weiterhin die Verlegung des Betriebs, der Wechsel oder die Ausdehnung des Gegenstandes des Gewerbes sowie die Betriebsaufgabe.

Anzeigepflichtig ist der Gewerbetreibende selbst. Bei einem Einzelunternehmen ist dies der Inhaber, bei einer Personengesellschaft alle persönlich haftenden, vertretungsberechtigten Gesellschafter und bei einer Kapitalgesellschaft der vertretungsberechtigte Geschäftsführer (GmbH) bzw. der Vorstand (AG).

Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt nicht zum Beginn oder zur Änderung oder Erweiterung oder Verlegung eines Gewerbebetriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.

Ausländer, mit Ausnahme der EU-/EWR-Ausländer, die in eigener Person im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, bedürfen einer Aufenthaltsgenehmigung der dafür zuständigen Ausländerbehörde, nach der ihnen die Ausübung des betreffenden Gewerbes ausländerrechtlich gestattet ist.

Die Gewerbeanmeldung schließt nicht eine Genehmigung der geplanten Nutzung eines Gewerbeobjektes ein. Beabsichtigen Sie zur Ausübung des Ihnen erlaubten bzw. geplanten Gewerbes vorhandene bauliche Anlagen oder Teile davon und Grundstücksflächen zu nutzen, für die in der Ihnen bisher vorliegenden Baugenehmigung eine andere Nutzung festgeschrieben ist, so gehört Ihr Bauvorhaben nach § 54 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben. Bitte informieren Sie sich, ob ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich ist.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • Personalausweis oder Reisepass

bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
  • ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeanmeldung (bei persönlichem Erscheinen des Gewerbetreibenden i. d. R. nicht erforderlich).

bei juristischen Personen:

  • Kopie des aktuellen Registerauszuges (z. B. Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister) bzw. Kopie des Gesellschafterbeschlusses und der Anmeldung beim Amtsgericht
  • Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages
  • Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns, sofern Gewerbeanzeige vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister erfolgt, wie z. B. bei einer "GmbH i.G.".


Gebühren

  • natürliche Person: mindestens 26,-€
  • juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter: mindestens 31,-€
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter: mindestens 13,-€
  • beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 8,-€


Ansprechpartner

Frau Vietz
Telefon (033638) 85-450


Ausfüllhinweise


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).