Abteilung 4 - Ordnungsamt

Gewerbe, abmelden


Kurzinformationen

Anzeige der Beendigung (=Abmelden) eines stehenden Gewerbes.

 

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies gleichzeitig anzeigen.
 
Bei persönlicher Erstattung der Anzeige wird die Identität des Anzeigenden anhand eines persönlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass) überprüft.
Bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten kann der Nachweis einer Vollmacht verlangt werden. 
Bestehen Zweifel an der Identität des Gewerbetreibenden usw., erfolgt eine Klärung durch geeignete Maßnahmen.


Beschreibung

Die endgültige Aufgabe eines stehenden Gewerbetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle ist der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).

Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch als freiwillige Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) kostenfrei vorgenommen werden.


Rechtsgrundlagen

 

§ 14 Abs.1 Nr.3 Gewerbeordnung (GewO)


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • Personalausweis oder Reisepass

bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten


Gebühren

Die Bescheinigung der Gewerbeabmeldung erfolgt gebührenfrei.


Ansprechpartner

Frau Vietz
Telefon (033638) 85-450


Ausfüllhinweise


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).