Gewerbe
Kurzinformationen
Gewerberechtliche Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung.
Beschreibung
Finanzanlagenvermittler bedürfen ab dem 01. 01. 2013 einer gewerberechtlichen Erlaubnis gem. § 34f GewO durch die zuständige Behörde. Die Erlaubnis erstreckt sich dabei einheitlich auf die Anlageberatung und Vermittlung von Finanzanlagen.
Die Erlaubniserteilung erfolgt durch das Gewerbeamt der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin.
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung § 34f Abs. 1 (GewO)
Notwendige Unterlagen
Erlaubnisvoraussetzung für Vermittler die bereits die Erlaubnis für den § 34 c Abs. 1, Nr. 2 besitzen, sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Nachweis der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
(Berufshaftpflichtversicherung)
Mindestversicherungssumme 1.230.000 EUR für jeden Versicherungsfall
1.850.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres unabhängig vom Umfang der Erlaubnis
- Nachweis der Sachkunde muss bis spätestens 01.01.2015 eingereicht werden
oder § 157 Abs. 3 Satz 3 und 4 GewO
- Erlaubnisurkunde der Alterlaubnis
- Nachweis der Prüfungsberichte
- Für die Jahre 2006 bis 2011 sind die Testate lückenlos nachzuweisen (keine Fehlmeldungen).
- Für das Jahr 2012 wird ein Prüfungsbericht wegen Wegfall der Prüfungspflicht (für den § 34 f) nicht gefordert.
Erlaubnisvoraussetzung für ganz neue Vermittler die keine Erlaubnis für den
§ 34 c Abs. 1 Nr. 2 besitzen, sind folgende Unterlagen einzureichen:
Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Geordnete Vermögensverhältnisse des Gewerbetreibenden
- Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung (zuständiges Finanzamt)
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis (§ 915 ZPO) beim zuständigen Amtsgericht (Eintragungen bis 31.12.2012)
- Auskunft aus dem Insolvenzregister (§ 26 Abs. 2 InsO) beim zuständigen Amtsgericht (Eintragungen bis 31.12.1012)
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis (§§ 882b ff. ZPO) beim zuständigen Vollstreckungsgericht (Eintragungen ab 01.01.2013)
- Auszug aus dem Handelsregister oder Genossenschaftsregister beim zuständigen Amtsgericht (für juristische Personengesellschaften)
- Nachweis der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
(Berufshaftpflichtversicherung)
Mindestversicherungssumme 1.230.000 EUR für jeden Versicherungsfall
1.850.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Jahres unabhängig vom Umfang der Erlaubnis
- Sachkunde des Antragstellers muss von IHK vorliegen bzw. ein gleichgestellter Abschluss (§4 Abs. 1 FinVerV)
Gleichgestellte Abschlüsse (§ 4 Abs. 1 FinVerV)
- Geprüfter Bankfachwirt oder -wirtin (IHK)
- Geprüfter Fachwirt oder -wirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
- Geprüfter Investmentfachwirt oder -wirtin (IHK)
- Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
- Bank- und Sparkassenkaufmann oder -frau
- Kaufmann oder -frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“
- Investmentfondskaufmann oder -frau
Ansprechpartner
Frau Vietz
(033638) 85-450