Einschulung, beantragen


Kurzinformationen

Für alle Grundschulen der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin in öffentlicher Trägerschaft wird das Gemeindegebiet der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin als ein deckungsgleicher Schulbezirk festgelegt. Die Anmeldung der Grundschülerinnen und Grundschüler erfolgt zunächst in der örtlich zuständigen Grundschule. Die örtlich zuständige Grundschule ergibt sich aus dem jeweiligen Einzugsbereich.

 

In den Grundschulen werden die Eltern auch über die Möglichkeit einer vorzeitigen Aufnahme jüngerer Kinder beraten. Besteht der Wunsch auf Besuch einer anderen als der örtlich zuständigen Grundschule, so ist ein Antrag an das Staatliche Schulamt zu stellen. Das Antragsformular erhalten die Eltern in den Grundschulen der Gemeinde oder beim Schulträger, wo sie auch ihren ausgefüllten Antrag zur Weiterleitung an das Schulamt abgeben können.

 

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, so lehnt die Schulleiterin/der Schulleiter die Aufnahme schriftlich ab. Mit dem Ablehnungsbescheid erhalten die Eltern die Mitteilung an welcher Schule noch Aufnahmekapazitäten vorhanden sind. Die Eltern haben damit wiederum eine freie Auswahl für die erneute Anmeldung.

 

Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen. Der Termin der Untersuchung wird bei der Anmeldung zum Schulbesuch mitgeteilt.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • persönliche Vorstellung des Kindes notwendig
  • Vorlage der Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes

Ansprechpartner

Frau Unger
Telefon (033638) 85-114