Kasse
Unbedenklichkeitsbescheinigung, beantragen
Kurzinformationen
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten, beispielsweise Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen etc., bestehen.
Beschreibung
Die Bescheinigung in Steuersachen wird auf Antrag von der Gemeindekasse ausgestellt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern. Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie
• vorhandene Steuerrückstände und
• das Zahlungsverhalten.
Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, dem der Steuerpflichtige diese vorlegt.
Die Bescheinigung wird ausschließlich nach Zahlungseingang dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt.
Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
Notwendige Unterlagen
(Formloser) Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
Gebühren
15,00 Euro
Ansprechpartner
Frau Dommisch-Niemeyer
(033638) 85-352