Abteilung 5 - Bürgerservice, Standesamt, Einwohnermeldeamt
Sterbefall, beurkunden
Beschreibung
Wenn ein Sterbefall eintritt, muss dieser spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine ärztliche Bescheinigung über den Tod ausstellt. Danach sollte der Anzeigepflichtige den Sterbefall unverzüglich beim Standesamt anzeigen oder ein Bestattungsinstitut damit beauftragen. Diese Sterbefallanzeige kann mündlich erfolgen. Sterbefälle in Seniorenheimen oder im Krankenhaus werden von diesen Einrichtungen angezeigt.
Aus organisatorischen Gründen, werden fertig beurkundete Unterlagen, dienstags und donnerstags, zu unseren Öffnungszeiten ausgegeben. Sie können Unterlagen zur Beurkundung jederzeit am Empfang im Bürgerbüro abgeben oder vorab per Fax an uns senden.
Corona-Hinweis: Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch. Bei Vollständigkeit aller Unterlagen erhalten Sie die Sterbeurkunde(n) sowie Ihre eingereichten Unterlagen auf dem Postweg.
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministers des Innern und für Kommunales - GebOMIK)
Notwendige Unterlagen
Folgende Unterlagen sind im Original einzureichen:
- Sterbefallanzeige (erfolgt durch das Krankenhaus, das Bestattungsinstitut oder Seniorenheim)
- Geburtsurkunde
- Personalausweis und/oder Reisepass oder eine Bescheinigung über die Befreiung von der Ausweispflicht, sollte keines der vorgenannten Dokumente/Bescheinigungen vorgelegt werden können, benötigen wir eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung
- Ärztliche Bescheinigung über den Tod
Weitere Unterlagen sind abhängig vom Familienstand der verstorbenen Person:
bei Familienstand verheiratet
- Eheurkunde
bei Familienstand verwitwet
- Eheurkunde
- Sterbeurkunde des zuvor verstorbenen Ehegatten
bei Familienstand geschieden
- Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder eine Eheurkunde mit Scheidungsvermerk
Gebühren
- 1 Sterbeurkunde: 15 €
- jede weitere Urkunde, die im selben Arbeitsgang erstellt wird: 7,50 €
- Sterbeurkunde für die Bestattung: 15 €
- Sie erhalten eine gebührenfreie Sterbeurkunde für die Sozialversicherung
Weiterführendes
Eine Personenstandsurkunde können Sie hier beantragen.
Ansprechpartner
Frau Allmendinger
(033638) 85-117
Frau Palm
(033638) 85-121
Frau Räde
(033638) 85-120