Abteilung 5 - Bürgerservice, Standesamt, Einwohnermeldeamt
Geburt, beurkunden
Kurzinformationen
Sie sind Eltern geworden? Herzlichen Glückwunsch!
Wenn Ihr Kind das Licht der Welt in unserem Gemeindegebiet erblickt hat, muss die Geburt innerhalb von 7 Tagen beim Standesamt Rüdersdorf bei Berlin angezeigt werden. Wir werden nun die Geburt Ihres Kindes beurkunden.
Wird Ihr Kind in der Immanuel Klinik Rüdersdorf geboren, so wird uns die schriftliche Geburtsanzeige automatisch übermittelt.
Dort haben Sie auch die Möglichkeit, die notwendigen Unterlagen abzugeben. Diese werden uns dann per Kurier zusammen mit der Geburtsanzeige überbracht.
Grundsätzlich werden die eingereichten Unterlagen geprüft und die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes vorbereitet.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin zur Abholung der Geburtsurkunde(n) unter den untenstehenden Kontaktdaten.
Corona-Hinweis: Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch. Bei Vollständigkeit aller Unterlagen erhalten Sie die Geburtsurkunde(n) Ihres Kindes sowie Ihre eingereichten Unterlagen auf dem Postweg.
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministers des Innern und für Kommunales - GebOMIK)
Notwendige Unterlagen
Zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes benötigt das Standesamt Rüdersdorf bei Berlin einige Unterlagen. Diese richten sich nach dem Familienstand der Kindesmutter.
Folgende Unterlagen sind zur Beurkundung im Original vorzulegen:
ledige Kindesmutter
- Geburtsurkunden von beiden Elternteilen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- wenn vorhanden, Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
verheiratete Kindesmutter
- Eheurkunde
- Geburtsurkunden von beiden Elternteilen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
geschiedene Kindesmutter
- Eheurkunde mit Scheidungsvermerk oder Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Geburtsurkunden von beiden Elternteilen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- wenn vorhanden, Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgeerklärung
verwitwete Kindesmutter
- Eheurkunde
- Sterbeurkunde des Ehegatten
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Hinweis: Im Zuge der Beurkundung der Geburt Ihres Kindes ist es auch möglich, die Vaterschaftsanerkennung im Standesamt Rüdersdorf bei Berlin vorzunehmen. Eine Sorgerechtserklärung kann jedoch ausschließlich im Jugendamt abgegeben werden.
Ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern
Eine Beurkundung der Geburt Ihres Kindes kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn ein gültiger Reisepass der Eltern vorgelegt werden kann. Die Vorlage der Urkunden richtet sich ebenso nach dem Familienstand der Kindesmutter. Die Urkunden sind im Original (u. U. mit Apostille oder Legalisation) und mit Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher vorzulegen. Gerne können Sie uns auch vorab kontaktieren. Wir beraten Sie gern.
Gebühren
- Ausstellung einer Geburtsurkunde: 15 €
- jede weitere Urkunde, die im selben Arbeitsgang erstellt wird: 7,50 €
Hinweis: Sie erhalten vom Standesamt Rüdersdorf bei Berlin drei gebührenfreie Geburtsurkunden zur Vorlage bei Behörden zur Beantragung des Kindergeldes, des Elterngeldes und des Mutterschaftsgeldes bei der Krankenkasse.
Weiterführendes
Eine Personenstandsurkunde können Sie hier beantragen.
Ansprechpartner
Frau Allmendinger
(033638) 85-117
Frau Palm
(033638) 85-121
Frau Räde
(033638) 85-120