Abteilung 5 - Bürgerservice, Standesamt, Einwohnermeldeamt

Beglaubigung, Zeugniskopie


Kurzinformationen

 

Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde vorzulegen sind.

 


Beschreibung

 

Beglaubigt werden

  • Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse
  • Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher
  • Sv-Bücher, deutsche Dokumente
  • Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden

 

Nicht beglaubigt werden

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
  • Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma
  • Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt

 


Rechtsgrundlagen

 

 


Notwendige Unterlagen

 

  • Originalzeugnis für die Beglaubigung von Kopien

 


Fristen

 

  • Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen.
  • Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.

 


Gebühren

 

  • für Kopie je Seite DIN A4 schwarz-weiß: 1,00 EUR (weitere Größen siehe Gebührenordnung MI)
  • für Beglaubigung je Seite: 2,50 EUR

 


Ansprechpartner

Herr Reimer
Telefon (033638) 85-119

Frau Suerland
Telefon (033638) 85-118